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Forum de Freelancerclans Modern Colonial Army.


    Gesetzbuch

    Scud
    Scud
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    Anzahl der Beiträge : 153
    Anmeldedatum : 2009-02-11

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    Post  Scud Tue Mar 31, 2009 6:41 pm

    Gesetzbuch der MCA




    §1. Rechte eines MCA

    Art. 1
    Die Meinung eines MCA ist unantastbar.

    Art. 2
    Das Eigentum einse MCA ist unantastbar.

    Art. 3
    Die Handlung eines MCA ist eigens durch den Handelnden bestimmt.
    Ausnahme bilden aufgestellte Vorderungen und Aufgaben eines Befehlshabendem.
    Jedoch die Art der Erfüllung dieser ist alleine Entscheidung des Handelnden

    Art. 4
    Ein MCA hat das Recht auf unbegrenztem Informationsfluss.
    Ausnahmen bilden Geheimakten und Persöhnliche Daten
    Die unrechtmäßige weitergabe Persöhnlicher Daten und Akten ist verboten und kann vor Gericht ausgehandelt werden.

    Art.5
    Ein Jedem MCA ist ein fairer Prozess gewährt.
    Dabei darf die Entscheidung des Richters auf keinster Weise beinflusst werden.
    Der Richter hat unparteiisch zu sein.
    Falsche Aussagen können und werden mit Strafen geahndet.

    Art.6
    Ein MCA hat das Recht auf Unterstützung im Finanzielem sowie im Kampf.
    Diese kann verweigert werden wenn es ausserhalb des Machbaren liegt

    Art.7
    Jeder MCA hat das Recht auf einen vom Clan Finanziertem Char mit Clantag.
    Dies kann nur passieren wenn die Clankasse es erlaubt.
    Bei nutzung ist ein Antrag zu stellen.

    Art.8
    Ein MCA hat das Recht auf eine Mitgliedschaft ohne Vorurteile.


    §2. Pflichten eines MCA

    Art.1
    Es ist die Pflicht eines Jeden MCA mind. einen MCA getagten Char an der Bismark dem Todesstern oder der Lanzelot zu haben.
    Es ist zu melden wenn ein Char zur Verteidigung bereitsteht.

    Art.2
    Es ist die Pflicht eines jeden MCA den Namen des Clans sauber zu halten.
    Bei eingehendem flame gegen uns oder andere ist nicht mitzuwirken.
    Im Teamspeak ist dies allerdings durchaus erlaubt und erwünscht.

    Art.3
    Der Schutz von Verbündeten und Zivilen Objekten ist durchaus gefordert.
    Wobei Zivilobjekte erst nach Anfrage zu eskortieren sind.
    Schutz der Verbündeten steht aber hier an erster stelle.

    Art.4
    Im Falle eines bevorstehendem Angriffs ist es die Aufgabe zum Schutz des Objekts bereit zu stehen.
    Bei anliegender Mission kann diese vorerst zuende geführt werden.

    Art.5
    Das Bekämpfen von Taxern oder anderen Störfaktoren zählt zu den Kannaufgaben.
    Sind allerdings Clantrades oder die von Verbündeten dadurch gefährdet ist es Pflicht dieses Problem zu beseitigen.

    Art.6
    Es ist die Pflicht eines Jeden MCA andere Mitglieder über neue Informationen zu informieren Sofern die Situation die erfordert.
    Es wird auf §1|Art.4|Absatz 1 hingewiesen nach dem jeder MCA das Recht auf Informationen hatt.

    Art.7
    Mit Verweis auf §1| Art.6|Absatz1 ist es Pflicht einem MCA auf Anfrage Hilfe im Kampf zu leisten.
    Finanzielle Hilfe wird durch anfrage durch Clankasse geleistet.

    Art.8
    Mit Vorrauszusehender Inaktivität ist es Pflicht sich im Forum abzumelden.
    Ein Grund muss nicht genannt werden kann aber.
    Es ist Verboten die Person die sich abgemeldet hat nach dem grund auszufragen.

    Art.9
    Mit Verweis auf §1|Art1 ist es die Pflicht eines MCA die Meinung eines anderem zu Respektieren bzw. nicht öffentlich zu kritisieren.

    Art.10
    Aktivität im Forum ist Pflicht!
    Mind. die wichtigen Informationen müssen entnomen werden.

    Art.11
    Für den bestand des Clans ist zu sorgen d.h Aktivität auf dem Server (mit MCA Char), werben neuer Member wenn möglich sowie die Teilnahme an einsätzen.
    Clanspenden können müssen aber NICHT getätigt werden.

    Art.12
    Überall ist ein fairer Umgang miteinander zu fähren.
    Späße und Witze über Personen (siehe AUW) sind erwünscht.
    Es soll aber nicht zu Mobing kommen.
    Bei solchen Problemen ist eine Meldung an einem Befehlshaber zu machen.

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